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Sicherheit im Land

Sicher leben in Deutschland – null Toleranz gegenüber Gewalt

Null Toleranz gegen Gewalt, kompromisslos gegen organisierte Kriminalität, entschieden gegen politischen oder religiösen Fanatismus, Durchsetzung des Rechtsstaates, ganz besonders auch gegen parallele Rechtsstrukturen: Der Rechtstaat und das mit ihm verbundene staatliche Gewaltmonopol sind die Garanten für ein Zusammenleben der Menschen in Frieden und Freiheit.
Der Staat hat die unveräußerlichen Grundrechte für alle Bürger und eine darauf aufbauende Rechtsordnung als Rahmenbedingungen für unser gesellschaftliches Zusammenleben zu garantieren. Er hat mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln Allen entgegenzutreten, die die Rechtsordnung verletzen und die Sicherheit, die Freiheit oder das Eigentum der Bürger bedrohen.

  • Gewaltkriminalität entschlossen bekämpfen
    Immer mehr Menschen fühlen sich durch Gewalt bedroht oder werden Opfer von Gewalt. Gewaltkriminalität jeder Art muss entschieden bekämpft werden. Dazu gehört eine wirksame Vorbeugung ebenso wie die konsequente Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten sowie die anschließende schnelle Verurteilung der Täter.
    Die Videoüberwachung gekennzeichneter öffentlicher Räume sowie öffentlicher Verkehrsmittel kann geeignet sein, Straftäter abzuschrecken, die Aufklärung von Straftaten zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Ebenso kann sie der Gefahrenabwehr gegen terroristische Anschläge dienen. Sie ist geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Schutzmaßnahmen des Staates zu stärken.
  • Ausstattung von Staatsanwaltschaften und Polizei durchgreifend verbessern
    Es ist nicht hinzunehmen, dass eine Vielzahl von Delikten, von einfachen Diebstählen bis hin zur Einbruchskriminalität, polizeilich kaum noch ernsthaft verfolgt und Ermittlungsverfahren ohne nennenswerte Anstrengung in großer Zahl eingestellt werden.
    Deshalb ist die personelle und materielle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und der Polizei durchgreifend zu verbessern, damit diese in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben uneingeschränkt nachzukommen.
    Wir fordern eine Reform des Jugendstrafrechts, einschließlich der Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre und Begrenzung auf unter 18-Jährige.
    Insbesondere ist die durchgehende Ausstattung der Polizei mit digitalen Systemen und modernsten Kommunikationsmitteln vielfach ungenügend. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen bei Einsatz, Ermittlung und Fahndung müssen unverzüglich abgestellt werden. Die digitale und kommunikative Zusammenarbeit über Ländergrenzen muss durch einheitliche Standards sichergestellt werden.
    Angesichts zunehmender Internetkriminalität, aber auch wegen der Nutzung der Digitalisierung durch organisierte Kriminalität, müssen die polizeilichen Fähigkeiten dem Stand der Technik entsprechen und dazu laufend angepasst werden.
  • Kriminelle Strukturen konsequent zerschlagen
    Dies ist auch erforderlich, um der immer stärker um sich greifenden organisierten Kriminalität in Deutschland entgegentreten zu können. Das gilt insbesondere für die Bereiche Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, organisierte Gewaltkriminalität, Menschenhandel, Drogenhandel, Schutzgelderpressung, bandenmäßigen Raub und Diebstahl.
    Rechtsfreie Räume, in denen kriminelle Clans und Banden ganze Straßenzüge oder Quartiere kontrollieren, sind kompromisslos zu bekämpfen. Hier hat der Rechtsstaat eine besondere Präsenz zu zeigen und die kriminellen Strukturen konsequent zu zerschlagen.
  • Handlungsfähigkeit der Justiz sicherstellen
    Es ist ebenfalls nicht hinzunehmen, dass eine große Anzahl von ermittelten Straftätern nicht abgeurteilt wird, weil Staatsanwälte und Richter überlastet sind oder durch bürokratische und prozedurale Hemmnisse gelähmt werden. Auch hier muss durch eine verbesserte personelle und sächliche Ausstattung und durch schnellere, schlankere Verfahren dringend Abhilfe geschaffen werden. Andernfalls wird die Rechtssicherheit unterminiert und der Rechtsstaat selbst in Frage gestellt.
  • Unabhängigkeit der Justiz gegen politische Einflussnahme
    Insbesondere fordern wir aber die konsequente Einhaltung der Gewaltenteilung und eine stärkere Unabhängigkeit der Justiz. Die Wahl von Richtern und die Besetzung von Richterstellen müssen so geregelt werden, dass politische Mitwirkung und Einflussnahme ausgeschlossen sind.
    Zur Unabhängigkeit der Justiz gehört auch die Herstellung der bislang nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sowie der Bundesanwaltschaft gegenüber Weisungen des jeweiligen Justizministers.
  • Berufungsverfahren für Bundesverfassungsrichter grundlegend reformieren
    Die Berufung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes durch den Bundestag führt zu einer politisch ausgehandelten Besetzung und gefährdet damit die Unabhängigkeit des obersten deutschen Gerichts. Wir wollen sowohl das Vorschlagsrecht als auch die Berufung der Verfassungsrichter so regeln, dass ausschließlich die fachliche Eignung und Bewährung als Richter oder Rechtsgelehrter auf höchstem Niveau für die Auswahl entscheidend ist.
    Um parteipolitische Einflussnahe zu verhindern und ausschließlich fachliche Eignung und Bewährung als Richter oder Rechtsgelehrter auf höchstem Niveau für die Auswahl entscheidend sein zu lassen, soll die Benennung ausscheidender Verfassungsrichter durch die verbleibenden Mitglieder erfolgen.
  • Neuregelung der Zuständigkeiten und des Auswahlverfahrens des EuGH
    Ebenso verlangen wir eine Neuregelung der Zuständigkeiten und Auswahlverfahren des Europäischen Gerichtshofes. Wir bezweifeln insbesondere die politische Unabhängigkeit des EuGH, dessen Urteile häufig den Eindruck erwecken, dass sie einer politischen Agenda, nicht jedoch einer politisch unbeeinflussten, juristisch fundierten Rechtsauslegung folgen.