
Klarer Kurs bei Migrationsteuerung und Integration
Ein Auszug aus unserem Wahlprogramm zu Migration und Integration (Sie können sich das komplette Programm unter diesem Link herunterladen).
Migration ist ein globales Thema des 21. Jahrhunderts. Ihre Ursachen und ihre wirtschaftlichen, finanziellen, kulturellen und sicherheitspolitischen Folgen werden uns dauerhaft begleiten. Die Herausforderung ist, Migration so zu steuern und zu begrenzen, dass sie gesellschaftlich verträglich stattfindet.
- Qualifizierte Zuwanderung nach klaren Kriterien
Das bedeutet zum einen, dass die geordnete Zuwanderung entsprechend den gesetzlichen Regelungen möglich und sinnvoll ist, sofern sie einen Fachkräftemangel zu beseitigen hilft. Das gilt für Einwanderer, die mit der entsprechenden Bereitschaft nach Deutschland kommen, sich gesellschaftlich zu integrieren, wie auch für Qualifizierte für Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung.
- Asylbewerber sowie schutzsuchende Flüchtlinge
Darüber hinaus bekennen wir uns zur Aufnahme von Asylsuchenden sowie schutzsuchenden Flüchtlingen gemäß dem Grundgesetz und den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention. Beide beziehen sich auf eine individuell erlittene Verfolgung aus politischen, ethnischen, religiösen oder sozialen Gründen.
Nur wer eine bestehende individuelle Verfolgung beweisen kann, soll als Asylant und Flüchtling anerkannt werden und in Deutschland oder einem anderen Land der EU-Hilfe und Unterstützung erfahren. Dabei sind die staatlichen Leistungen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.
Asyl ist zu versagen, wenn der Asylbewerber gefälschte Ausweispapiere vorlegt. Bei Asylbewerbern, die keine Identitätspapiere vorlegen, ist eine besondere kritische Prüfung von Asylgründen angezeigt.
- Gegen eine EU-weite Quotenregelung
Eine gemeinsame Asyl-, Flüchtlingsschutz- und Einwanderungspolitik im Rahmen der EU ist möglich, weil sich jeder Mitgliedsstaat zu einem mit anderen Mitgliedsstaaten abgestimmten Vorgehen verpflichten kann. Dies bedeutet nicht, dass die Mitgliedsstaaten das Recht verlieren, selbst darüber zu entscheiden, wer sich als Asylbewerber auf ihrem Territorium aufhält und wie lange ein Aufenthalt gewährt wird.
- Kontrolle des Staatsgebiets für einen souveränen Staat unverzichtbar
Wir widersetzen uns entschieden allen Bestrebungen, dieses Recht auf europäische Institutionen zu übertragen und damit die Mitgliedsstaaten eines zentralen Hoheitsrechtes zu berauben. Stattdessen fordern wir die konsequente Durchsetzung des Dublin-III-Abkommens. Die Kontrolle der Bewohner des Staatsgebiets ist für einen souveränen Staat unverzichtbar.
Eine Zuweisung von Flüchtlingen anhand von Quoten auf die EU-Mitgliedsstaaten lehnen wir ab, da dies im Widerspruch zu unserem Verständnis von der EU als einer Union souveräner Staaten steht. So darf die alleinige Kompetenz zur Anerkennung von Flüchtlingen nicht auf Institutionen der EU übertragen werden.
- Sicherung der Außengrenzen und Hilfe vor Ort
Große Ströme von Bürgerkriegsflüchtlingen können nicht annähernd vollständig von Deutschland oder der Europäischen Union aufgenommen werden. Deutschland sollte aber bereit sein, sich im Rahmen der internationalen Gemeinschaft an der Finanzierung der Flüchtlingslager und an möglichen Reintegrationsmaßnahmen in Staaten der Region großzügig zu beteiligen.
Wir unterstützen ausdrücklich die Sicherung der EU-Außengrenzen gegen unberechtigte Grenzüberschreitungen. Allerdings ist es mit unserem Menschenbild nicht zu vereinen, Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen. Wir verlangen stattdessen eine Regelung, die die Rückführung geretteter Schiffbrüchiger in das Territorium, in dem sie sich zuletzt aufgehalten haben, oder in vertraglich abgesicherte Gebiete außerhalb der EU ermöglicht.
- Rückführung bei Fortfall der Fluchtgründe – Daueraufenthalt nur nach individueller Prüfung
Schutzsuchenden aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten soll der subsidiäre Schutz solange gewährt werden, wie die Fluchtgründe fortbestehen. Danach sind die Betroffenen zu konsultieren, um in fairer Abwägung der individuellen Situation eine Rückkehr in die Heimatländer anzustreben. Eine gute Bleibeperspektive ist dabei zu berücksichtigen. Auf besondere Härten ist individuell Rücksicht zu nehmen.
Die Umsetzung der EU-Daueraufenthaltsrichtlinie zum Flüchtlingsstatus darf keinen Automatismus eines Daueraufenthaltsrechts in Deutschland nach sich ziehen, sondern ausschließlich nach individueller Prüfung erfolgen.
Der Übergang vom Aufenthaltsrecht zum Niederlassungsrecht soll nur nach einer Überprüfung verschiedener Kriterien erfolgen, wie beruflichen Qualifikationen und einem Bekenntnis zum Grundgesetz.
Integrationsmaßnahmen erfordern stets die aktive Mitwirkung der zu Integrierenden. Das erste und wichtigste Kriterium ist die Beherrschung der deutschen Sprache, die unverzichtbar für jede weitere Integration ist. Sie muss verpflichtend sein und überprüft werden.
- Integrationsbereitschaft und -fähigkeit
Integrationsbereitschaft und -fähigkeit sind und bleiben die entscheidenden Voraussetzungen für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Wir müssen in der Lage sein, Zuwanderung zu verkraften – und zwar gesellschaftlich, wirtschaftlich und kulturell.
Asyl- und Schutzsuchenden im Anerkennungsverfahren, solange sie auf Transferleistungen angewiesen sind, sind Arbeitsmöglichkeiten und gemeinnützige Tätigkeiten bereitzustellen. Flächendeckende Übergangsklassen sind gerade für Kinder, deren Eltern einen längerfristigen Aufenthaltstitel erlangt haben, unverzichtbar, um diese für das Regelschulsystem fit zu machen.
- Rückführungen durchsetzen, kriminelle Ausländer konsequent abschieben
Wer die Voraussetzungen für politisches Asyl oder vorübergehenden subsidiären Schutz nicht oder nicht länger erfüllt und nicht aus anderen Gründen für einen legalen Daueraufenthalt berechtigt ist, muss das Land verlassen. Der Staat muss fähig sein, dieses Prinzip durchzusetzen.
Asylbewerber, Flüchtlinge und Zuwanderer haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Land, das sie aufnimmt. Insbesondere haben sie dessen Gesetze zu respektieren. Straffällig gewordenen Ausländern ist der Aufenthaltstitel zu entziehen. Sie sind aktiv abzuschieben.
- Bekämpfung von Fluchtursachen
Die Bekämpfung von Fluchtursachen ist eine der wichtigsten Aufgaben, um neue Flüchtlingsströme zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind die Mittel, die wir im Rahmen unserer Entwicklungshilfe anderen Nationen zur Verfügung stellen, am Ziel „Reduktion von Migrationsdruck“ auszurichten.
Dazu gehört insbesondere in Kriegsgebieten die Schaffung international durch ein UN-Mandat garantierter Schutzzonen, die militärisch abgesichert werden und in denen Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge sichere Zuflucht finden können. In diesen Schutzzonen sind als Minimum Unterkunft, ausreichende Verpflegung, medizinische Versorgung sowie Schulunterricht und Fortbildungsmöglichkeiten sicherzustellen. Als Alternative ist die Unterbringung in Nachbarländern sowohl finanziell als auch organisatorisch zu unterstützen.
- Asyl ist Bundesangelegenheit – die Kostenübernahme auch
Asyl ist Bundesangelegenheit. Deshalb sind alle anfallenden Kosten vom Bund zu tragen und nicht von Ländern und Kommunen.