
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Medien (ÖRR) – unabhängig, fair und objektiv
Unsere Themen zu Meinungsfreiheit, Presseheit und Medien – und hier vor allem der Öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR)! Auf dieser Seite ein Auszug aus unserem Wahlprogramm (Sie können sich das komplette Programm unter diesem Link herunterladen).
Die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das in Deutschland formell intakt ist. Faktisch jedoch existieren bei manchen kontroversen Themen eine verdeckte Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Der politische Diskurs und das Ringen um Kompromisslösungen sind Grundvoraussetzungen für eine lebendige Demokratie. Eine unterschwellige Einschränkung des legalen Meinungspluralismus, d. h. abseits von volksverhetzender oder anderer strafbarer Äußerungen, fügt der Demokratie ebenso schweren Schaden zu wie eine freiwillige Selbstzensur der Presse. Denn dadurch wird der Diskussionsspielraum zur Lösung komplexer Probleme eingeschränkt und das Erarbeiten von Lösungen erschwert.
- Meinungsvielfalt ertragen, Andersdenkende respektieren
In einem freiheitlichen Staat wie Deutschland müssen alle Parteien und Interessensgruppen andere Meinungen ertragen und Andersdenkende respektieren. Wir wollen die Meinungs- und Pressevielfalt erhalten. - Schutz von Pressevertretern und „Whisleblowern“
Wir setzen uns für die Rechte und den Schutz von Journalisten/Innen sowie “Whistleblowern” ein. Es muss der Presse noch einfacher möglich sein, Missstände aufzudecken. Dazu gehört auch die Auskunftspflicht von Betrieben, Behörden und Regierung. Deshalb stehen wir für Informationsfreiheit, Pluralismus und freien Wettbewerb in der Medienlandschaft. - Regierungs- und Parteieneinfluss beenden
Unabhängige, staatsferne Medien sowie ein ungehinderter Zugang zu Informationen sind wichtige Voraussetzungen für eine kritisch-aufgeklärte und selbstbestimmte Gesellschaft. Regierungspropaganda in Form bezahlter Werbeanzeigen oder vergleichbarer Formate ist zu verbieten.
Wir wollen den Einfluss der Parteien auf Medienvertreter beenden, besonders im Bereich der eigentlich als unabhängig deklarierten öffentlich-rechtlichen Medien. Deshalb muss der ursprünglich beabsichtigte Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert und in unserer sich schnell verändernden Medienwelt neu festgelegt werden. - Keine Zensur des Internets
Das Internet als Medium der Kommunikation, Information und freien Meinungsäußerung darf, solange nicht gegen die grundgesetzlichen Grenzen verstoßen wird, keinerlei staatlichen Zensur unterliegen. Im Internet dürfen monopolistische Suchmaschinen nicht die freie Wahl der Informationsgewinnung behindern oder verhindern.
Wir fordern deshalb die Abschaffung des “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (kurz: NetzDG). Dieses Gesetz führt in der Praxis dazu, dass Textbeiträge auf Social Media Plattformen willkürlich gelöscht werden. - Neutralitätsgebot für soziale Medien
Die Verbreitung von Nachrichten erfolgt heutzutage nicht nur über die klassischen Medien, sondern auch über Social-Media-Kanäle. Diese stellen eine Austauschplattform dar, über die Bürger und Organisationen unmittelbar miteinander Informationen austauschen können. Insofern stellen sie eine demokratisierende Medieninstanz dar.
Inzwischen haben sich jedoch monopolartige Anbieterstrukturen herausgebildet, die den Charakter eines öffentlichen Guts erlangen. Diese Strukturen nutzen ihre Marktmacht und beeinflussen bzw. unterbinden die freie Nachrichtenverbreitung. Dies ist gesetzlich zu verbieten. - Objektive Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien
Wir bekennen uns grundsätzlich zum Konzept der dualen Rundfunkordnung aus öffentlich-rechtlichen und privaten Funkmedien und zur Zuständigkeit der Bundesländer für den Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind an den Programmauftrag (vgl. § 11 RStV) gebunden. Insbesondere sind die Rundfunkanstalten zu Ausgewogenheit, Unparteilichkeit, Objektivität, Vollständigkeit und zur Einhaltung der journalistischen Sorgfalt verpflichtet.
Diesem Auftrag kommt der ÖRR gegenwärtig nicht mehr nach. Grundlegende Voraussetzung einer funktionierenden freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist jedoch, dass die mündigen Bürger in der Lage sind, alle für politische Entscheidungen notwendigen Informationen zu erlangen und diese selbständig auswerten können. Der ÖRR muss wieder seinem Auftrag entsprechen, oder aufgelöst werden. - Große Reform des Rundfunkstaatsvertrages dringend erforderlich
Wir fordern, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfassend zu überprüfen und sie unserer sich verändernden Medienwelt anzupassen. Der Bürger als Kunde und Zielgruppe soll im Zentrum der gebührenfinanzierten Mediengestalter stehen und nicht der Nutzen für etablierte Parteien und andere Lobbygruppen. Eine große Reform des Rundfunkstaatsvertrags ist dringend notwendig. Den Möglichkeiten und Risiken digitaler Kommunikation muss auch hier Rechnung getragen werden.
Wir fordern, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig in der Weise auf seine Kernaufgaben beschränkt, die eine Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen rechtfertigen und nicht auf kommerzielle Vermarktbarkeit zielen: Bildung, hochwertige und ausgewogene Information, Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung sowie kulturell wertvolle Unterhaltung. Dieser Grundauftrag ist prinzipiell werbefrei durchzuführen, um wesensfremde und kommerzielle Einflüsse auf die Programmgestaltung auszuschließen. - Reform und Absenkung der Rundfunkgebühren
Rundfunkgebühren müssen nutzungsabhängig erhoben werden und dürfen ausschließlich dem Bildungs- und Informationsauftrag öffentlicher Sender zugutekommen. Außerdem ist eine konsequente Ausgabenkritik bei öffentlich-rechtlichen Sendern vorzunehmen, die auch vor der Einstellung oder Privatisierung nicht erforderlicher Sendeanstalten nicht Halt machen darf.
Darüber hinaus können im ÖRR Angebote erfolgen, die über den reinen Informations- und Bildungsauftrag hinausgehen. Diese Formate sind nicht durch den (nach heutigem wohnungsbezogenen Gebührenmodell) auf unter zehn Euro zu senkenden monatlichen Basisbeitrag zu finanzieren, sondern durch nutzungsbezogene Sonderbeiträge („pay per view“ oder Abonnement). - Besetzung der Aufsichtsgremien durch die Gebührenzahler
Die Aufsichtsgremien des ÖRR sollen zukünftig nicht mehr durch Politiker und Vertreter privilegierter Vereinigungen zusammengesetzt werden, sondern von den beitragspflichtigen Gebührenzahlern durch Wahlen bestimmt werden.