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Haushalt und Schulden

Haushaltdisziplin und Schuldenabbau

Die Deutschen Staatsschulden haben sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 275 Milliarden Euro auf 2.332 Billionen Euro erhöht. Die Erhöhung wird mit den Kosten der Corona-Pandemie begründet. 2021 ist ein weiterer ungebremster Anstieg zu erwarten.
Es rächt sich, dass in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen kein signifikanter Schuldenabbau stattfand, sondern öffentlicher Stellenaufbau, die Finanzierung von politischen Liebhabereien und die exzessive Umverteilung deutschen Steuergeldes in die EU betrieben wurden.

Die unkalkulierbaren Risiken für den deutschen Haushalt durch rechtswidrige Haftungsübernahmen sind hierbei nicht einmal berücksichtigt.

Diese enorme Schuldenlast lässt sich nur durch zwei parallel notwendige Entwicklungen zurückführen:
Zum einen die Entfesselung der deutschen Wirtschaft, um durch dynamisches Wachstum Einnahmen zu erzielen, die zur Rückführung der Verschuldung eingesetzt werden können. Um unsere Gesellschaft vor dem weiter wachsenden Einfluss des Staats wirkungsvoll zu schützen, muss die Staatsquote, nämlich der Anteil aller staatlichen Ausgaben im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt, durch Festlegung einer Höchstgrenze zurückgeführt werden. Dies sollte, analog zur Schuldenbremse, im Grundgesetz verankert werden. Die Staatsquote ist bis 2030 auf 43% abzusenken.
Zum anderen eine eisernen Ausgabendisziplin, die mit einer massiven Verschlankung des kostenfressenden Staatsapparates und einer konsequenten Effizienzsteigerung auf allen Ebenen einhergehen muss.

Dazu müssen alle staatlichen Strukturen, Ausgaben und Förderprogramme auf den Prüfstand. Wir wollen einen signifikanten Personalabbau im administrativen Bereich. Durch den von uns angestrebten Abbau von Doppel- und Mehrfachstrukturen wird der Personalbedarf ebenso gesenkt wie durch eine konsequent durchgeführte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Vertikale und horizontale Doppelstrukturen sind in ihrer Sinnhaftigkeit grundlegend zu hinterfragen und weitestgehend abzuschaffen. Verantwortlichkeiten sind eindeutig zu regeln, Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse sind zu beschleunigen. Die Zusammenführung oder Auflösung von Behörden, Ämtern, öffentlich-rechtlichen Anstalten und verschiedenen privatrechtlichen Einrichtungen in öffentlicher Hand darf kein Tabu sein. Versorgungsposten für ausgeschiedene Politiker sind ersatzlos zu streichen.

Die sich teilweise über fünf Ebenen (EU, Bund, Land, Kreis, Kommune) erstreckenden Mischfinanzierungen führen einerseits häufig zu Fehllenkungen in Form von Mitnahmeeffekten, andererseits zu langen Entscheidungsprozessen mit mehrfacher Redundanz und hohen Bürokratiekosten. Wir wollen Mischfinanzierungen deutlich reduzieren und stattdessen die Verteilung der Finanzmittel so regeln, dass die jeweils zuständige unterste Ebene ihre Projekte gemäß dem Subsidiaritätsprinzip eigenverantwortlich realisieren kann.

Wir fordern die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“). Damit wird die Handlungsfähigkeit von sozial schwachen Kommunen gewährleistet.
Hinzu kommen alle Ausgaben, die erkennbar dadurch verursacht werden, dass auf Kosten des Steuerzahlers bestimmte Klientel von Parteien bedient oder politische Steckenpferde geritten werden. Dies betrifft staatliche geförderte Lobbyorganisationen ebenso wie staatliche Stellen und Ausgaben, die nicht der eigentlichen Aufgabenerfüllung, sondern erkennbar einer ideologischen oder sinnfreien politischen Agenda geschuldet sind.

Alle Förderprogramme und Subventionen sind mit einer zeitlichen Befristung zu versehen. Ohne Verlängerung durch einen ausdrücklichen Parlamentsbeschluss müssen sie automatisch auslaufen.
Alle Belastungen des Staatshaushalts aus der Euro-Rettungspolitik müssen den Bürgern sichtbar gemacht werden. Dazu sind entsprechende Risiken und Bürgschaften mit einem realistischen Wert im Bundeshaushalt zu bilanzieren, so wie es auch von Banken gefordert wird.

Ebenso sagen wir der Steuerverschwendung und Geldverbrennung, wie sie immer wieder aufs Neue durch die öffentlichen Rechnungshöfe und den Bund der Steuerzahler dokumentiert werden, den Kampf an.
Wir fordern, dass öffentliche Investitionsprojekte erst dann freigegeben, ausgeschrieben und begonnen werden dürfen, wenn die Planungen vollständig abgeschlossen, dokumentiert und geprüft sind. Exorbitante Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen bei öffentlichen Großprojekten – z.B. Flughafen Berlin-Brandenburg, Stuttgart 21, Elbphilharmonie – sind in der Regel dadurch entstanden, dass diese elementaren Selbstverständlichkeiten vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet worden sind. Verstöße hiergegen müssen zukünftig haftungsrechtlich geahndet werden können.
Die LKR wird versuchen, gemeinsam mit dem öffentlichen Dienst ein Anreizsystem für eine dynamische Rationalisierung zu entwickeln.