
EU – Eigenverantwortung statt Schuldenunion, als Gemeinschaft souveräner Staaten
Hier ein Auszug aus unserem Wahlprogramm zum Thema EU (Sie können sich das komplette Programm unter diesem Link herunterladen).
Als Liberal-Konservative Reformer befürworten wir die EU als eine Union souveräner Staaten. Die europäische Einigung konnte Frieden und wachsenden Wohlstand ermöglichen, weil ihre Mitgliedsstaaten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und soziale Marktwirtschaft verwirklicht haben.
Diesen Erfolgen stehen jedoch Auswüchse der EU in Form von Bürokratie, Zentralismus und Dirigismus entgegen, die den historischen Erfolg Europas in immer stärkerem Maße bedrohen.
Wir wollen eine bessere EU
Wir setzen diesen Fehlentwicklungen das Projekt einer auf Bürgernähe, Subsidiarität und Eigenverantwortung der Staaten beruhenden EU entgegen. Wir wehren uns gegen alle Versuche, den Wettbewerb zwischen den Ländern durch überflüssige Harmonisierung und die Vergemeinschaftung von Staats- und Bankenschulden zu untergraben.
Ein Grundproblem der EU ist die Häufung von Macht bei demokratisch nicht oder nur sehr indirekt legitimierten und kontrollierten Organen und Institutionen, z.B. bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und der Europäischen Zentralbank.
Strikte Orientierung am Subsidiaritätsprinzip
Wir verlangen, dass sich die Aufgabenteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten künftig strikt am Subsidiaritätsprinzip orientiert. Die EU darf nur tätig werden, wenn die Mitgliedstaaten (zentral, regional oder lokal) dieselben Politikziele nicht ebenso gut selbst erreichen können und der Übertragung ihrer Rechte ausdrücklich zustimmen.
Zur Sicherung des Subsidiaritätsprinzips und zur Begrenzung der Machtausweitung der EU-Bürokratie fordert die LKR die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs der Mitgliedsländer, dessen Richter die Präsidenten der Verfassungsgerichte der Nationalstaaten sind. Dieser ist dem Europäischen Gerichtshof übergeordnet. Er ist zuständig, wenn ein Mitgliedsstaat geltend macht, dass der Europäische Gerichtshof durch seine Entscheidung das Subsidiaritätsprinzip verletzt oder eine Entscheidung getroffen hat, die durch die der EU vertraglich übertragenen Kompetenzen nicht gedeckt ist.
Souveränität der Mitgliedsstaaten stärken und bewahren
Um die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten zu stärken und zu bewahren, müssen wichtige Rechte und Kompetenzen auf der nationalstaatlichen Ebene verbleiben oder dahin rückübertragen werden. Dazu zählen:
- Wirtschafts- und Fiskalpolitik:
Die Wirtschaftspolitik steht in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Empfehlungen, die die EU im Rahmen des Europäischen Semesters gibt, dürfen keinen verbindlichen Charakter bekommen oder gar mit Sanktionsdrohungen durchgesetzt werden. Weder die EU noch die Europäische Zentralbank ist zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik bevollmächtigt. …
- Steuerpolitik:
Die von der EU angestrebte Steuerharmonisierung oder gar die Erhebung eigener EU-Steuern lehnen wir als einen Eingriff in die grundlegenden Rechte der Mitgliedsstaaten entschieden ab. Die Höhe der Steuern korrespondiert mit der Höhe der Leistungen, die ein Staat für seine Bürger erbringt. Jedes Volk muss angesichts seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten frei entscheiden können, welche Leistungen des Staates erwünscht und finanzierbar sind. …
- Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik:
Die Sozialpolitik und die Entscheidung über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente obliegt ebenfalls den eigenverantwortlichen Entscheidungen der EU-Mitgliedsstaaten. Beides ist eng mit wirtschaftspolitischen Entscheidungen verbunden. Deshalb dürfen diese nicht von deren arbeits- und sozialpolitischen Konsequenzen entkoppelt werden. …
- Schulden und Umverteilung:
Wir lehnen jede Form der Vergemeinschaftung von Schulden entschieden ab – egal ob in Form von Eurobonds oder über gemeinschaftlich finanzierte Institutionen wie EZB, ESM oder Bankenunion. Die EU hat nach den EU-Verträgen kein Recht, eigene Schulden aufzulegen. Auch versteckte Verschuldung der EU, wie sie derzeit über säumig bezahlte Rechnungen, das Budget überschreitende Verpflichtungsermächtigungen und nicht abgesicherte Risiken von Target 2, Rettungsschirmen und Anleihekäufen weitgehend unsichtbar für die Öffentlichkeit stattfindet, ist nicht hinnehmbar. …
- Bildung:
Bildungspolitik ist ebenfalls eine ausschließliche Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Es ist gut, dass es zwischen den Staaten Wettbewerb auch um das beste Bildungssystem gibt. Deshalb wollen wir diesen Wettbewerb erhalten. Der EU kommen lediglich die Aufgaben zu, die grenzüberschreitend geregelt werden müssen: Austauschprogramme für Schüler und Studenten, verbindliche Kriterien zur gegenseitigen Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen und die Förderung der internationalen Mobilität im Bereich beruflicher Bildung.
Die Kernkompetenzen der Europäischen Union
Auf der anderen Seite gibt es Aufgaben, die wir der EU (alleine oder in Verbindung mit anderen Organisationsebenen) zuschreiben. Zu den wichtigsten derartigen Aufgaben gehören aus unserer Sicht:
- Binnenmarkt:
Wir bejahen und verteidigen den Binnenmarkt als die größte Errungenschaft der Europäischen Union und befürworten die vier Grundfreiheiten der EU: freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr. … - Wettbewerbskontrolle und Regulierung:
Die EU muss eine effektive Wettbewerbskontrolle ausüben, um das Entstehen von Marktmacht zu verhindern. Die Wettbewerbskontrolle durch nationale Regierungen allein reicht nicht immer aus, da große Unternehmen nicht selten von den eigenen Regierungen begünstigt werden. … - Einheitlicher digitaler Markt:
Eine EU-weit einheitliche Regelung aller digitalen Märkte ist sinnvoll, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen digitalen Markt zu schaffen. … - Internationaler Handel:
In einem gemeinsamen Binnenmarkt ist die EU zu Recht für den internationalen Handel zuständig. Multilaterale Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation sind dabei bilateralen Freihandelsabkommen vorzuziehen, aber grundsätzlich ist jede Liberalisierung des Handels zu begrüßen. Allerdings sollen hierdurch die Rechte der nationalen Parlamente, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und Standards des Verbraucherschutzes in ihrem Bestand und in der Weiterentwicklung nicht beschnitten bzw. behindert werden. - Energie und Umwelt:
Das bestehende europäische CO2-Zertifikatsystem im Bereich der Stromerzeugung wirkt dann sinnvoll, wenn Deutschland sein „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) und die damit verbundene Subventionierung von Wind- und Solarstrom einstellt.
Der von der EU-Kommission geplante „Green Deal“, der Europa in einen geschlossenen CO2-Markt mit CO2-Zollschranken nach außen verwandeln soll, ist keine Lösung, da er im Wesentlichen die CO2-intensiven Industrien aus Europa vertreibt und die wirtschaftliche Entwicklung von unterentwickelten Staaten durch Handelsschranken behindert. Ein CO2-Zertifikatsystem muss auf internationaler Ebene ausgehandelt werden. - Infrastruktur:
Grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte müssen international, also auf EU-Ebene, geplant werden. Eine entsprechende Kartellaufsicht ist ebenfalls nötig. Wir unterstützen einen weiteren Ausbau der transeuropäischen Verkehrswege und Infrastruktur für Verbraucher und Industrie.
Die EU in ihrer aktuellen Gestalt hat viele Probleme und leidet unter falschen Weichenstellungen, darunter insbesondere der Fehlentscheidung zur Einführung des Euros. Nur ein schlankeres, vielfältigeres und demokratischeres Europa ist zukunftsfähig. Deshalb muss eine geringere Staatsquote ein wesentliches Ziel europäischer Haushaltspolitik sein. Dies kann durch Bürokratieabbau, eine effizientere Verwaltung sowie durch bessere Ausgabenkontrolle erreicht werden. Wir wenden sich entschieden gegen die Verschwendung von Steuergeldern, die in der EU ähnlich wie auf nationalstaatlicher Ebene ein großes Problem ist. …
Keine EU-Erweiterung bis zur Lösung der strukturellen Probleme
Trotz erheblicher interner Schwierigkeiten führt die EU Verhandlungen mit verschiedenen Beitrittskandidaten. Ehe jedoch die gegenwärtigen Probleme der Union, namentlich die Überschuldung diverser Staaten, deren mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, die Eurokrise, die Sezessionsbestrebungen, das Demokratiedefizit und der Zusammenbruch der gemeinsamen Asylpolitik nicht nachhaltig gelöst sind, sollte von Aufnahmen neuer Mitgliedsstaaten abgesehen werden.