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Demokratie erneuern

Demokratie erneuern, Parlament reformieren, Parteienstaat zurückschneiden

Politik delegitimiert sich selbst, wenn Regierungen und Institutionen Verträge brechen, Kompetenzen überschreiten oder offenkundig rechtswidrig handeln. Ebenso untergräbt sie ihre eigene Legitimation, wenn Auswirkungen politischer Entscheidungen vertuscht und die Krise zur Durchsetzung von Weichenstellungen missbraucht wird, die unter normalen Umständen größten Widerstand hervorrufen würden.

Der deutsche Parlamentarismus ist durch die derzeitigen Bundestagsfraktionen und die große Mehrheit seiner Mitglieder zu einer Farce verkommen.
Während unliebsame Änderungen mit Verweis auf komplexe Beratungsmechanismen extrem in die Länge gezogen und verschleppt werden, werden Beschlüsse von unvorstellbarer finanzieller Tragweite und zweifelhafter Rechtmäßigkeit wie die Zustimmung zum EU-Corona-Wiederaufbaufonds und der damit verbundene Bruch des EU-Grundlagenvertrages binnen 30 Minuten durch den Bundestag gepeitscht. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes werden ohne Konsequenzen ignoriert oder geradezu verhöhnt. Viele Bundestagsabgeordnete fassen Beschlüsse von enormen Auswirkungen, ohne sich auch nur ansatzweise mit dem Inhalt befasst zu haben.
Im Bundestag werden Scheingefechte gefochten und von denselben Fraktionen gegenüber der Öffentlichkeit die fehlende Parlamentsbeteiligung bejammert, während man Anträge, die z.B. genau diese Parlamentsbeteiligung bei Grundrechtseinschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz bewirkt hätten, diskussionslos niederstimmt.
Mangelnde Transparenz der Entscheidungsprozesse, die Selbstaufgabe parlamentarischer Rechte und Verantwortlichkeit durch die Abgeordneten erfordern eine Erneuerung unserer parlamentarischen Demokratie und eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente.

Wir fordern eine grundlegende Reform der Arbeitsweise des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, durch die sichergestellt wird, dass für Gesetzentwürfe und Anträge immer ausreichend Zeit zur Prüfung durch jeden einzelnen Abgeordneten, ggf. unter Hinzuziehung von Mitarbeitern und externen Experten besteht.

Deutschland braucht endlich wieder unabhängige Parlamentarier, die sich zuallererst dem Wohl des deutschen Volkes und nicht der Sicherung der eigenen politischen Karriere verpflichtet fühlen. Parteien dürfen nicht in erster Linie als Sammelbecken für Karrieristen dienen. Amts- und Mandatszeitbegrenzungen sind dafür ein geeigneter und notwendiger Weg.
Aus diesem Grund fordern wir eine Amtszeitbegrenzung für Parlamentarier wie für Regierungsmitglieder auf drei aufeinander folgende Legislaturperioden.

Der Parteienstaat, dessen Tentakeln mittlerweile in fast alle gesellschaftlichen Bereiche hineinwirken, muss zurückgeschnitten werden, Parteien müssen wieder auf ihre ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt werden. Verkrustungen müssen aufgebrochen werden.
Weiterhin fordern wir die wirksame Begrenzung des Deutschen Bundestages auf 598 Mitglieder, die allenfalls in Ausnahmefällen durch Ausgleichsmandate erhöht wird. Dazu ist die Zahl der Direktwahlkreise auf 199 zu reduzieren, die Zahl der Listenplätze auf 399 zu erhöhen.
Weiter fordern wir, dass Parteien nur so viele Sitze zugesprochen bekommen, wie sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten gültige Stimmen erreicht haben. Konkret heißt dies, dass die Stimmen aller Parteien, die die Sperrklausel nicht überwinden konnten sowie alle Nichtwähler nicht länger faktisch anteilig auf die etablierten Parteien verteilt werden. Die entsprechenden Bundestagssitze bleiben stattdessen leer.

Wir fordern die Absenkung der Sperrklausel für den Einzug einer Partei in den deutschen Bundestag von fünf auf drei Prozent. Die Klausel dient in der bestehenden Höhe ausschließlich der Verhinderung neu aufkommender politischer Konkurrenz und verfestigt die verkrusteten Strukturen des aktuellen Parteiensystems.
Die Parteienfinanzierung ist dahingehend zu reformieren, dass nur noch die Anzahl der erhaltenen Wählerstimmen maßgeblich ist.

Korruption und Vorteilsnahme durch Parlamentarier müssen wirksam mit Strafe bedroht werden. Im § 108e des Strafgesetzbuches ist deshalb die Formulierung „in Auftrag und auf Weisung“, der diese Bestimmung von vornherein zu einem stumpfen Schwert macht, ersatzlos zu streichen.
Das Lobbyregister, das viel zu spät verabschiedet wurde, muss erweitert werden, Ausnahmeregelungen für Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Rechtsanwälte sind zu streichen. Insbesondere ist der „exekutive Fußabdruck“ einzuweisen, mit dem kenntlich gemacht wird, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden.
Auch Nichtregierungsorganisation (NGOs) wie Stiftungen, Vereine und Verbände sollen transparent ihre Verbindungen zur Politik offenlegen. Die Zahlung von Fördergeldern aller Art ist detailliert offenzulegen und eingehend zu prüfen.
Fördermittel an die Deutsche Umwelthilfe e.V. sowie an alle Organisationen, die unsere FDGO sowie das System der sozialen Marktwirtschaft ablehnen, sind umgehend komplett einzustellen. Das Verbandsklagerecht ist abzuschaffen.

Die mehrheitliche Besetzung von Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Anstalten und sonstiger Einrichtungen sowie von Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung durch Regierungsvertreter und Abgeordnete bzw. durch Personen, die für andere öffentlich-rechtliche Anstalten und sonstige Einrichtungen sowie für Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung tätig sind oder in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen, ist zu untersagen.
Aufwandsentschädigungen und sonstige Bezüge, die für die Wahrnehmung solcher Aufsichtsmandate gewährt werden, sind von Abgeordneten und Regierungsvertretern an die Staatskasse abzuführen.

Wir fordern eine grundlegende Reform der Bürgerbeteiligung in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes, die Aufgabe von Souveränitätsrechten, einen geplanten Beitritt zu internationalen Organisationen, die Änderung der Europäischen Verträge und Erweiterung der EU so Währungsfragen mit Haftungsverpflichtungen, die einen erheblichen Teil des Haushaltsvolumens überschreiten, fordern wir die zwingende Zustimmung der Mehrheit der deutschen Staatsbürger. Weiterhin sollen die Möglichkeiten der direkten Demokratie durch Volksinitiativen, Volksbefragungen und Volksentscheide verbessert werden, auch unter Einbeziehung neuer digitaler Möglichkeiten.

So hält Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes unmissverständlich fest: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
Während sich die Bevölkerung auf allen Ebenen in freien Wahlen äußern kann, sind Abstimmungen in Deutschland – insbesondere auf Bundesebene – nach wie vor das Stiefkind der demokratisch legitimierten Entscheidungsfindung. Außerdem bleiben bestehende direktdemokratische Instrumente auf Landes- und kommunaler Ebene aufgrund hoher formaler Hürden oft unattraktiv.
Da mittlerweile sogar die Europäische Union die Bürgerbeteiligung in Form der Europäischen Bürgerinitiative, des Petitionsrechts und des Europäischen Bürgerbeauftragten stark ausgebaut hat, gibt es auf diesem Gebiet einen erheblichen Nachholbedarf in Deutschland.

Wir fordern daher Volksabstimmungen auf Bundesebene, in Ergänzung zum parlamentarischen System. Vorbild kann hier die an deutsche Verhältnisse angepasste Gesetzgebung in der Schweiz sein. Hierzu wollen wir schaffen:

1. Das Instrument der Gesetzesinitiative, wonach binnen zwölf Monaten von einem Initiativkomitee Unterschriften von 2 % der Stimmberechtigten zu einem konkreten Gesetzesanliegen gesammelt werden können. Die Gesetzesinitiative muss grundgesetzkonform sein und die formalen Kriterien erfüllen.
2. Eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes; demnach müssen binnen 12 Monaten Unterschriften von 2 % der Stimmberechtigten zu einer konkreten Grundgesetzänderung gesammelt werden. Das Anliegen muss konform sein mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes und dem Völkerrecht. Verfassungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Das fakultative Gesetzesreferendum, das gegen den Erlass eines Bundesgesetzes ergriffen werden kann. Hierbei ist ein dreistufiger Prozess über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu beachten. In Anlehnung an das Schweizer Vorbild sind Unterschriften von 1 % der Wahlberechtigen notwendig, um ein fakultatives Referendum zu starten.
4. Das obligatorische Gesetzesreferendum, das neben den beiden bereits vorhandenen Fällen Neugliederung der Bundesländer (GG Art. 29) und Einführung einer neuen Verfassung (GG Art. 146) künftig auch zwingend bei vorgesehenen einzelnen Grundgesetzänderungen, einem geplanten Beitritt zu internationalen Organisationen, Souveränitätsabtretungen, bei einer Erweiterung der EU, Währungsfragen mit Haftungsverpflichtungen, die einen erheblichen Teil des Haushaltsvolumens überschreiten und bei Abschluss wesentlicher internationaler Verträge (zum Beispiel grundlegender EU-Verträge) zum Tragen kommt. Wir fordern überdies die Erweiterung der direktdemokratischen Instrumente auf Landes- und kommunaler Ebene im obigen Sinn. Dies umfasst bei bestehenden Instrumenten wie Volksentscheiden und Volksbegehren bzw. Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren den Abbau formaler Hürden.
Zu diesen Hürden gehören hohe Unterschriften- und Zustimmungsquoren, kurze Sammel- und Eingangsfristen sowie Einschränkungen hinsichtlich der Themenwahl.

Die Direktwahl des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt durch das deutsche Volk ist anzustreben. Sie ist sichtbares Zeichen der direkten Demokratie und stärkt die Identifikation mit dem Staatsoberhaupt als integrierendem Element und Symbol des Staates.